Neurologie, Psychiatrie, Nervenheilkunde etc. // Eine Begriffserklärung

In dem folgenden Aufklappmenü finden Sie die wichtigsten Begriffe der psychologischen Fachgebiete zusammen gefasst.

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Die Psychiatrie ist das medizinische Fach, das sich mit krankhaften Störungen des Erlebens und Verhaltens, des Denkens und Fühlens, der Stimmung, der geistigen Funktionen, der sexuellen Orientierung und der Persönlichkeitsentwicklung befasst. Die Psychiatrie ist für alle Krankheiten und Störungen der Psyche zuständig. Die Psychiatrie ist die medizinische Fachdisziplin, die sich mit der Diagnostik, Therapie und Vorbeugung psychischer Störungen beschäftigt.
Der Facharzt für Psychiatrie (und Psychotherapie) ist der Spezialist, der psychische Erkrankungen diagnostiziert und behandelt. Er hat wie alle Ärzte mindestens 6 Jahre Medizin studiert und eine 5-jährige Facharztausbildung absolviert. Die heutige Facharztausbildung umfasst i.G. zu früher immer auch eine psychotherapeutische Ausbildung, so dass nun die Bezeichnung "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie" erworben wird. Verpflichtend in dieser Facharztausbildung ist auch eine einjährige Tätigkeit in der Neurologie.
Die Neurologie ist die Lehre von den Erkrankungen des Nervensystems. Die Grenze zur Psychiatrie ist teilweise fließend. Die Organsysteme, die in der Neurologie Berücksichtigung finden, sind das Zentralnervensystem, also Gehirn und Rückenmark, seine Umgebungsstrukturen und blutversorgenden Gefäße sowie das periphere Nervensystem einschließlich dessen Verbindungsstrukturen mit den Muskeln sowie die Muskulatur.
Der Facharzt für Neurologie ist auf die Behandlung neurologischer Erkrankungen spezialisiert. Es handelt sich dabei um Erkrankungen mit Funktionsstörungen oder Schädigung der zentralen Nervensubstanz (z.B. Migräne, Epilepsien, Schlaganfälle, Gehirntumoren, Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit, Demenzen), sowie um Erkrankungen mit Funktionsstörungen oder Schädigungen der peripheren Nerven (z.B. Karpaltunnelsyndrom o.a. Druckschädigungen von Nerven, Polyneuropathien). Daneben ist der Neurologe auch für Muskelkrankheiten (z.B. Myasthenie oder Myopathien) zuständig. Die neurologische Facharztausbildung umfasst auch eine einjährige Ausbildung im Bereich der Psychiatrie, so dass jeder Neurologe i.d.R. auch psychiatrische Erkrankungen erkennen und meist auch behandeln kann.
Der Nervenarzt (genauer Facharzt für Nervenheilkunde) hat umfassende Kenntnisse der Fachgebiete Neurologie und Psychiatrie. Er behandelt also ebenso wie der Psychiater alle Formen psychiatrischer Erkrankungen und wie der Neurologe alle neurologischen Erkrankungen. Nach dem üblichen 6-jährigen Medizinstudium hat der Nervenarzt seine Facharztausbildung 3 Jahre in der Neurologie und 3 Jahre in der Psychiatrie absolviert.
Die wichtigsten Diagnoseinstrumente des Psychiaters (und auch des Neurologen) sind zunächst das diagnostische Gespräch, die Anamnese, und die Beobachtung. Durch gezielte Fragen werden die Symptome des Patienten ermittelt und es kann eine Diagnose gestellt werden. Um die Diagnose weiter zu sichern oder zu verfeinern sind häufig auch eine körperliche-neurologische Untersuchung, Laboruntersuchungen, Bildgebung, Elektrodiagnostik (Hirnstrommessungen, Nervenleitgeschwindigkeitsmessungen, Messungen der Muskelaktivität) nötig.
Zur Therapie psychischer Erkrankungen stehen im Allgemeinen psychotherapeutische und medikamentöse Verfahren zu Verfügung. Weitere Methoden wie Lichttherapie, Schlafentzugsbehandlung, Elektrokrampftherapie, tiefe Magnetstimulation u.a. kommen nur in Einzelfällen zur Anwendung. Die besondere Kompetenz des Facharztes besteht darin für den individuellen Patienten das richtige Therapieverfahren, oder eine Kombination, zu empfehlen und diese Behandlung im Verlauf zu überprüfen und weiter zu begleiten. Häufig werden medikamentöse und psychotherapeutische Verfahren kombiniert.
Weil viele psychische Störungen wie Angst, Depression, Zwänge etc., aber auch die damit häufige verbundenen körperliche Beschwerden wie z.B. Schmerzen, gürtelförmiges Druckgefühl in der Brust, Kloßgefühle im Hals und Schwindel auf Störungen des Gehirnstoffwechsels beruhen können, die sich gut und meist schnell mit Medikamenten lindern lassen, sollte jeder Kranke, der unter entsprechenden Beschwerden leidet, psychiatrisch fachärztlich untersucht werden, ehe eine ausschließlich psychotherapeutische Behandlung begonnen wird.
Psychosomatik ist die Lehre von den psychischen Ursachen körperlicher Störungen, Erkrankungen und Beschwerden sowie den psychischen Auswirkungen körperlicher Erkrankungen. Ehe davon ausgegangen werden kann, dass körperliche Leiden psychischen Ursprungs sind, muss jedoch unbedingt durch genaue körperliche Diagnostik von einem Arzt ausgeschlossen werden, dass nicht doch eine andere Krankheitsursache vorliegt. Sollten sich körperliche Beschwerden als psychisch bedingt herausstellen, so sollten sie vorrangig psychotherapeutisch bzw. psychopharmakologisch behandelt werden.
Die Psychologie ist die Lehre vom gesunden und normalen Seelenleben. Der Psychologe hat Psychologie studiert. Er ist kein Arzt. Als klinischer Psychologe hat er sich in einem Teil seines Studiums bzw. Ausbildung auf Störungen und Krankheiten der Psyche und auf deren Behandlung mit psychologischen Methoden spezialisiert.
Psychotherapie ist im weitesten Sinn die Behandlung krankhafter Störungen mit psychischen Mitteln (durch Gespräche, Hypnose, Entspannungsmethoden und andere nicht-chemische und nicht-physikalische Einwirkungen). Oft wird nicht erwähnt und bedacht, dass Psychotherapie auch Nebenwirkungen haben kann. Am häufigsten kommen die verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte oder auch sog. analytisch orientierte Psychotherapie zur Anwendung. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden nach Feststellung der Notwendigkeit die Kosten für diese zwei Therapieformen übernommen. Diese Therapieverfahren erfolgten in der Regel als Einzeltherapie mit 50-minütigen wöchentlichen Sitzungen, bei der sich Patient und Therapeut im Gespräch gegenübersitzen. Auch ambulante Gruppentherapie ist möglich. Eine Kurzzeittherapie umfasst 25 Sitzungen und eine Langzeittherapie 45 Sitzungen. Selbstverständlich kann eine Therapie auch früher beendet werden, wenn der Erfolg eingetreten ist oder die Therapie nicht anschlägt oder sie sich als schädlich erweist.
Nach dem Psychotherapeutengesetz können ärztliche und psychologische Psychotherapeuten im Rahmen der Leistungen der Krankenversicherungen behandeln, sofern sie nach ihrem Studium eine Zusatzausbildung absolviert haben. Auf ärztlicher Seite sind dies die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin und die Ärzte, die den so genannten Zusatztitel Psychotherapie erworben haben. Psychologen, die sich für die Versorgung von krankenversicherten Patienten qualifiziert haben, tragen den Titel psychologische Psychotherapeuten und haben nach ihrem Studium eine mehrjährige Psychotherapieausbildung absolviert.

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Dr. med. Julia Ghaemi
Fachärztin für Nervenheilkunde

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